Wer bezahlt mir mein Fitnessabo?

Lohnt sich eine Zusatzversicherung und bezahlt diese wirklich etwas an mein Fitnessabo?

Lohnt sich eine Zusatzversicherung und bezahlt diese wirklich Fr. 1'000.- pro Jahr für mein Fitnessabo?

Fragen, die uns oft gestellt werden. Um das Thema professionell beleuchten zu können haben wir deshalb den Versicherungsexperten Roy Gablinger gefragt. 

 

Dass sich Krankenzusatzversicherungen an den Fitnessabokosten beiteiligen, dürfte den meisten bekannt sein. Bei genauerem Hinsehen erstaunen jedoch die grossen Leistungsunterschiede!

Während einige Gesellschaften neuerdings bis zu Fr. 1'000 pro Kalenderjahr an dein Fitnessabo beisteuern, bezahlen andere praktisch nichts. 
TuricumFit ist übrigens Qualitop anerkannt und ist somit beitragsberechtigt.

Kosten senken und sich gut versichern

Deshalb - schau dir das kurze Video mit Dr. med. Adrian Gyimesi und dem Versicherungsexperten Roy Gablinger an und erfahre, wie du deine Kosten optimieren kannst.

TIPP:  Hast du gewusst? Du kannst deine Krankenkasse jederzeit, auch unter dem Jahr wechseln.

Für weitere Infos kannst du Roy auch gleich selber fragen.
Tel. 044 390 21 14
Mail: roy.gablinger@allianz.ch

Die 5 wichtigsten Fragen zum Krankenkassenwechsel:

Bin ich zu alt für einen Krankenkassenwechsel?

Diese Frage ist nur für die Zusatzversicherung relevant, da man auch nur da abgelehnt werden kann. Sofern man in den letzten 5 Jahren keine wesentlichen gesundheitlichen Einschränkungen hatte, kann man die Krankenkasse auch im fortgeschrittenen Alter problemlos wechseln.

Grund und Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Krankenkassen?

Diese Frage beinhaltet 2 Perspektiven: Kosten und Administration:

Früher hätte man aufgrund des erhöhten administrativen Aufwandes davon abraten müssen bei zwei Gesellschaften versichert zu sein. Heute ist dies anders, da man die Rückforderungsbelege einfach per App scannen kann. Weiss man nicht an welche Gesellschaft die jeweilige Rechnung  zu senden ist,  sendet man sie an beide. Eine der beiden wird dann zahlen, sofern die Deckung gegeben ist. Betreffend der Kosten ist eine Trennung sehr empfehlenswert, da die Grundversicherungen leistungsmässig identisch sind und somit nur nach dem Kriterium der günstigsten Prämie entschieden werden kann.

Bin ich zu krank für einen Krankenkassenwechsel?

Die Krankenkasse entscheidet dies aufgrund des vom Kunden ausgefüllten Gesundheitsfragebogens. Nicht jede Krankheit führt zu einer Ablehnung. In manchen Fällen wird nur ein Ausschluss der entsprechenden Krankheit angebracht oder man wird sogar ohne Einschränkung aufgenommen. Ein allfälliger Vorbehalt lässt sich in manchen Fällen gut verkraften, da sich dieser ohnehin nur auf die Zusatzversicherung bezieht. Falls diese für die entsprechende Behandlung gar nicht nötig ist, ist der Vorbehalt irrelevant. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass man risikofrei bei einer Krankenversicherung einen Antrag stellen kann. Sollte man mit den Einschränkungen nicht einverstanden sein, verzichtet man auf den Wechsel. Wichtig: nur dann die bestehende Versicherung kündigen, wenn man eine schriftliche Zusage der Neuen erhalten hat.

Welche Franchise ist für mich die Richtige?

Dies kommt auf die Höhe der Medizinalkosten pro Jahr darauf an. Wer mehr als 2000 CHF Kosten hat sollte die 300 Franchise, bei tieferen Kosten die 2500 Franchise wählen. Psychologisch wählen oft auch kerngesunde Personen leider die 300 Franchise, weil dann ab Erreichen der Franchise "nichts" mehr bezahlt werden muss. Was oft vergessen wird ist, dass man für die tiefste Franchise bereits ca. 1400 CHF pro Jahr mehr Prämie bezahlt hat und dies erstmal mit Arztrechnungen "kompensiert" werden muss. Gerne kann ich die korrekte Franchise für euch konkret mittels eines Tools berechnen.

Soll ich mich halbprivat oder privat versichern?

Die 2 wichtigsten unterschiede zwischen allgemein und halbprivat/privat sind: Anzahl Betten pro Zimmer und die freie Wahl des Chirurgen. In der allgemeinen Abteilung kann man in Spitalzimmer mit bis zu 8 Betten untergebracht werden und wird meistens von einem Assistenzarzt/Assistenzärztin operiert. Ab halbprivater Deckung kann man auch Chirurgen der höheren Hierarchiestufen (leitender Arzt oder Chefarzt) wählen und wird in 2 Bettzimmer bzw. Einzelzimmern untergebracht.